Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Bohranlagen
Willkommen bei unserem Service für die Vermietung von Bohranlagen in Deutschland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Aspekte der Vermietung und Nutzung unserer Bohranlagen und zugehörigen Dienstleistungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unseren Service in Anspruch nehmen. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden, die die Vermietung von Bohranlagen betreffen.
1.2. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Kunde, dass er die Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
1.3. Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Leistungsumfang und Vermietung der Bohranlagen
2.1. Wir bieten eine breite Palette an Bohranlagen, die für verschiedenste Anwendungen in der Bau-, Öl- und Gasindustrie sowie für geotechnische Untersuchungen geeignet sind.
2.2. Die Bohranlagen werden entsprechend den Anforderungen des Kunden bereitgestellt. Unser Unternehmen stellt sicher, dass alle Anlagen in einem sicheren und funktionsfähigen Zustand sind, bevor sie an den Kunden übergeben werden.
2.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bohranlagen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und alle gesetzlichen Vorschriften sowie Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
3. Mietdauer und Rückgabe
3.1. Die Mietdauer beginnt mit dem Datum der Lieferung der Bohranlage und endet, wenn die Bohranlage ordnungsgemäß zurückgegeben wird.
3.2. Eine Verlängerung der Mietdauer muss vor Ablauf des ursprünglichen Mietvertrags beantragt und schriftlich bestätigt werden.
3.3. Die Rückgabe der Bohranlage muss pünktlich erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe behält sich unser Unternehmen das Recht vor, zusätzliche Mietgebühren zu erheben.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Bohranlage in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Schäden an der Bohranlage, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden Reparaturkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise für die Vermietung der Bohranlagen werden vor Vertragsabschluss vereinbart und gelten für den gesamten Mietzeitraum. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Mietzahlungen sind gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zu leisten. In der Regel erfolgt die Zahlung monatlich oder nach Vereinbarung.
4.3. Zahlungen sind auf das im Vertrag angegebene Bankkonto zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich unser Unternehmen das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen und die Bohranlage gegebenenfalls zurückzufordern.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung der Bohranlage zu beschaffen und sicherzustellen, dass der Betrieb der Anlage den örtlichen Vorschriften entspricht.
5.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter, die mit der Bohranlage arbeiten, entsprechend geschult und qualifiziert sind.
5.3. Der Kunde stellt sicher, dass die Bohranlage regelmäßig gewartet wird und keine illegalen oder gefährlichen Aktivitäten durchgeführt werden.
5.4. Der Kunde trägt alle Kosten für Schäden, die während der Mietdauer an der Bohranlage entstehen, außer im Fall von normaler Abnutzung.
5.5. Im Falle eines Ausfalls der Bohranlage oder eines technischen Problems ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir eine Reparatur oder den Austausch der Anlage veranlassen können.
6. Lieferung und Abholung
6.1. Die Lieferung der Bohranlage erfolgt gemäß den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen. Der Kunde trägt die Kosten für den Transport, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
6.2. Wir bieten flexible Lieferoptionen an, um die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen. Die genaue Lieferzeit wird im Voraus mitgeteilt und ist von der Verfügbarkeit der Bohranlagen sowie den örtlichen Gegebenheiten abhängig.
6.3. Die Abholung der Bohranlage erfolgt nach Rückgabe durch den Kunden und in Übereinstimmung mit den vertraglich festgelegten Bedingungen. Sollte der Kunde die Bohranlage nicht rechtzeitig zurückgeben, wird eine zusätzliche Abholgebühr erhoben.
7. Haftung und Versicherung
7.1. Der Kunde ist für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Gebrauch der Bohranlage verantwortlich. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vernachlässigung entstehen, haftet der Kunde.
7.2. Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung für die Bohranlage abzuschließen, um eventuelle Schäden oder Verluste während der Mietzeit abzudecken.
7.4. Sollte die Bohranlage durch höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen oder unvorhersehbare technische Störungen, beschädigt oder zerstört werden, sind wir nicht haftbar, es sei denn, der Schaden wurde durch unser eigenes Verschulden verursacht.
8. Wartung und Reparaturen
8.1. Unser Unternehmen stellt sicher, dass alle Bohranlagen vor der Übergabe an den Kunden vollständig gewartet und funktionstüchtig sind.
8.2. Während der Mietdauer ist der Kunde verpflichtet, die Bohranlage regelmäßig zu warten und kleinere Reparaturen durchzuführen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
8.3. Größere Reparaturen, die nicht durch den Kunden verursacht wurden, werden von unserem Unternehmen übernommen, jedoch muss der Kunde im Falle eines Problems sofort den Kundendienst kontaktieren.
9. Vertragsbeendigung
9.1. Der Vertrag endet automatisch am Ende der vereinbarten Mietdauer, es sei denn, der Vertrag wird vorzeitig von einer der Parteien gekündigt.
9.2. Beide Parteien können den Vertrag unter bestimmten Umständen vorzeitig kündigen, z. B. bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbedingungen.
9.3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung aufgrund eines Verstoßes gegen den Vertrag ist der Kunde verpflichtet, alle ausstehenden Zahlungen zu leisten und etwaige Schäden zu begleichen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
10.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags und ergänzen diesen.
11.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
11.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest des Vertrags in Kraft.